An Graffiti scheiden sich die Geister. Handelt es sich um Street Art, künstlerische Raumaneignung oder schlichtweg um Schmiererei? Für die Justiz ist der Fall klar: Graffiti ist eine Straftat. Warum das so ist, erklären wir im Vandalismus-Beitrag. Lesen Sie weiter, wie ein gemischtgenutztes Quartier der Lärmverschmutzung trotzt, wie aus einem Fensterstapel ein Schaufenster wird, wie Mikropolitik die Architekturpraxis beeinflusst und last but not least, über die fabelhaften Ausprägungen von Fenstern und Türen.
Es bleibt spannend!
Ihre Baunetz Wissen Redaktion
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